JHA – Jugendhilfeausschuss
1. Zweck und Hauptaufgaben
- Vertretung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien im kommunalen Jugendhilfeausschuss.
- Vertretung der Elternperspektive bei jugendhilferelevanten Entscheidungen als beratendes (nicht stimmberechtigtes) Mitglied des Fachausschusses
- Sicherstellung einer guten Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und dem Vorstand der SEV bzw. der Eltern der SEV-Sitzung
2. Mitglieder und Zusammensetzung
- EV’s, die bereit sind ehrenamtlich an kommunaler Jugendpolitik und Kinder-/Jugendhilfe durch ihre Meinung qualitativ mitzuwirken
- In das Gremium des JHA werden 2 EV’s aus der SEV entsendet (namentlich bei der Stadtverwaltung gemeldet und zu Beginn der Amtsperiode vereidigt)
- Wahlperiode: alle 2 Jahre
- Der Jugendhilfeausschuss besteht weiterhin u.a. aus den VertreterInnen der Politik, anderen AG’s, Mitgliedern der Stadtverwaltung Fachbereich Jugend und Vertretern aus (Jugend)Hilfeeinrichtungen
3. Terminplanung / Arbeitsumfang
- Regelmäßige Teilnahme an Ausschusssitzungen (ca. 6x pro Jahr, nachmittags ab 16 Uhr)
- Aufbereitung und Weitergabe der Informationen in der (internen) SEV-Sitzung
4. Kommunikationswege und Erreichbarkeit