JHA – Jugendhilfeausschuss

1. Zweck und Hauptaufgaben

  • Vertretung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien im kommunalen Jugendhilfeausschuss.
  • Vertretung der Elternperspektive bei jugendhilferelevanten Entscheidungen als beratendes (nicht stimmberechtigtes) Mitglied des Fachausschusses
  • Sicherstellung einer guten Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und dem Vorstand der SEV bzw. der Eltern der SEV-Sitzung

2. Mitglieder und Zusammensetzung

  • EV’s, die bereit sind ehrenamtlich an kommunaler Jugendpolitik und Kinder-/Jugendhilfe durch ihre Meinung qualitativ mitzuwirken
  • In das Gremium des JHA werden 2 EV’s aus der SEV entsendet (namentlich bei der Stadtverwaltung gemeldet und zu Beginn der Amtsperiode vereidigt)
  • Wahlperiode: alle 2 Jahre
  • Der Jugendhilfeausschuss besteht weiterhin u.a. aus den VertreterInnen der Politik, anderen AG’s, Mitgliedern der Stadtverwaltung Fachbereich Jugend und Vertretern aus (Jugend)Hilfeeinrichtungen

3. Terminplanung / Arbeitsumfang

  • Regelmäßige Teilnahme an Ausschusssitzungen (ca. 6x pro Jahr, nachmittags ab 16 Uhr)
  • Aufbereitung und Weitergabe der Informationen in der (internen) SEV-Sitzung

4. Kommunikationswege und Erreichbarkeit